Turnierordnung

Turnierordnung der Oberliga Südwest, gültig ab dem 1. Juni 2026

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Spielererklärung als pdf herunterladen

Präambel

Die drei Landesverbände Schachbund Rheinland-Pfalz e.V. (SBRP), der Saarländische Schachverband 1921 e.V. (SSV) und der Hessische Schachverband e.V. (HSV) betreiben ab der Saison 2025/2026 die Oberliga Südwest (OLSW) als gemeinsame Spielklasse.

Diese Spielklasse ist in H-2.13.3 der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes ver-ankert. In ihr wird der Aufsteiger aus den drei Landesverbänden in die 2. Bundesliga er-mittelt.

Diese Turnierordnung regelt den Spielbetrieb der gemeinsamen Spielklasse. Die Rechte und Pflichten der Landesverbände sind in der Rahmenvereinbarung zur Oberliga Süd-west festgehalten.

Änderungen dieser Ordnung können vom Spielausschuss bis zum 1. Mai eines Jahres mit Wirkung für die folgende Saison beschlossen werden.

A Durchführung

A.1 Die Oberliga Südwest wird jährlich in einer Staffel als Rundenturnier von 12 Mannschaften an 8 Brettern durchgeführt.

A.2 Das Spieljahr (Saison) beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauffolgenden Jahres.

A.3 Der Sieger der OLSW erhält den Titel „Meister der Oberliga Südwest“ der jeweiligen Saison und das Recht zum Aufstieg in die 2. Bundesliga. Einzelheiten regelt Abschnitt D.

A.4 Die beiden letztplatzierten Mannschaften steigen in die Spielklassen ihrer Landesverbände ab. Einzelheiten regelt Abschnitt D.

A.5 Die Turnierleitung der OLSW obliegt einem vom Spielausschuss benannten Staffelleiter.

A.5.1 Der Staffelleiter trägt die Verantwortung für einen geordneten, reibungslosen und sportlich ordnungsgemäßen Ablauf der Wettkämpfe. Er überwacht die Einhaltung der Spielregeln und der Bestimmungen dieser Turnierordnung.

A.5.2 Der Staffelleiter ist für die korrekte Veröffentlichung der Ergebnisse und Partienotationen im Bundesliga-Ergebnisdienst sowie die Rating-Auswertungen verantwortlich.

B Spielregeln

B.1 Es gelten die FIDE-Schachregeln (FIDE Laws Of Chess) in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung.

B.1.1 Ergänzend gelten die Bestimmungen dieser Turnierordnung.

B.1.2 Für Sachverhalte, die in dieser Turnierordnung nicht geregelt sind, gelten ergänzend die entsprechenden Bestimmungen der Turnierordnung des Deutschen Schachbundes für die 2. Bundesliga.

B.2 Die Bedenkzeit beträgt pro Spieler 90 Minuten für 40 Züge, gefolgt von 30 Minuten für den Rest der Partie, mit einem Inkrement von 30 Sekunden ab dem ersten Zug.

B.3 Die Wartezeit beträgt 30 Minuten ab dem tatsächlichen Spielbeginn.

C Spielberechtigung, Teilnahme

C.1 Zur OLSW sind nur Vereinsmannschaften zugelassen.

C.2 Es darf nur eine Mannschaft eines Vereins in der OLSW spielen.

C.3 Die OLSW nimmt die Absteiger der drei Landesverbände aus der 2. Bundesliga auf.

C.3.1 Vereine, die aus der 1. Bundesliga absteigen und nicht in der 2. Bundesliga antreten, werden nicht aufgenommen.

C.3.2 Falls der Verein eines aufzunehmenden Absteigers bereits mit einer Mannschaft in der OLSW vertreten ist, verliert diese ihre Spielberechtigung und steigt gemäß Abschnitt D ab.

C.4 In jeder Saison steigt aus den höchsten Spielklassen des SBRP, des SSV und des HSV je eine Mannschaft in die OLSW auf.

C.5 Die für die OLSW qualifizierten Vereine müssen ihre Teilnahme an der kommenden Saison bis zum 15. Juni gegenüber dem Staffelleiter bestätigen. Der Staffelleiter kann die Frist verlängern, wenn zwischen dem letzten Spieltag und diesem Termin weniger als vier Wochen liegen.

D Aufstieg, Abstieg

D.1 Die Anzahl der Absteiger aus der OLSW ergibt sich aus der Anzahl der aus der 2. Bundesliga aufzunehmenden Mannschaften und der Anzahl der aufzunehmenden Aufsteiger.

D.2 Bis zum 31. Mai kann eine Mannschaft – trotz Klassenerhalt – die nächsttiefere Klasse wählen und steigt damit ab. Der Verzicht hat schriftlich durch den Vereinsvorsitzenden gegenüber dem Staffelleiter zu erfolgen und ist endgültig.

D.2.1 Zieht eine spielberechtigte Mannschaft zurück, verringert sich die Zahl der Absteiger; der Tabellenletzte ist hiervon ausgenommen. Falls die OLSW dadurch nicht vollzählig ist, entscheidet der Spielausschuss nach billigem Ermessen und kann auf Antrag beschließen, dass der Tabellenletzte in der Oberliga Südwest verbleibt.

D.2.2 Tritt eine Mannschaft nach dem 31. Mai zurück, bleibt ihr Platz unbesetzt. Die nach dem 31. Mai zurückgezogene Mannschaft gilt als erster Absteiger.

D.3 Bei Verzicht oder Nichtaufstieg aus anderen Gründen geht die Berechtigung auf den Zweit- bzw. Drittplatzierten über. Verzichten auch diese oder können aus anderen Gründen nicht aufsteigen, entscheidet der Spielausschuss.

D.3.1 Eine Erklärung über den Verzicht auf den Aufstieg ist dem Staffelleiter binnen zwei Wochen nach Saisonende bzw. bei den folgenden Mannschaften nach einer vom Staffelleiter festgelegten Frist schriftlich durch den Vereinsvorsitzenden vorzulegen.

D.3.2 Falls eine sportlich qualifizierte Mannschaft nur absteigen müsste, weil alle aufstiegsberechtigten Mannschaften verzichten oder aus sonstigen Gründen nicht aufsteigen können, steigt diese Mannschaft nicht ab. Stattdessen wird die OLSW in der folgenden Saison mit 13 Mannschaften ausgetragen. Die Zahl der Absteiger erhöht sich in der folgenden Saison entsprechend, sodass die Sollstärke von 12 Mannschaften wieder erreicht wird.

E Mannschaftsmeldung zu Saisonbeginn

E.1 Die schriftliche Meldung der Mannschaftsaufstellung hat bis zum 1. August namentlich in der Reihenfolge mit acht Stammspielern, bis zu 12 Ersatzspielern und zusätzlich bis zu zwei Jugendlichen U18 zu erfolgen. Als U18 gelten alle Spieler, die am 31. Dezember des Vorjahres noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Nach diesem Termin kann die Mannschaftsaufstellung nicht mehr geändert oder ergänzt werden.

E.2 Der Rang der Mannschaften eines Vereins ist bei der Meldung durch Verwendung arabischer Ziffern zu bezeichnen.

E.3 Es dürfen nur Spieler gemeldet werden, die in der Passliste vom DSB mit Stand vom 1. August als aktiver Spieler (Status A) für den jeweiligen Verein aufgeführt sind und eine FIDE-ID besitzen.

E.3.1 Spieler, die in der 1. oder 2. Bundesliga als Stammspieler gemeldet sind, dürfen für die OLSW nicht gemeldet werden. Als Stammspieler gelten die ersten 8 gemeldeten Spieler einer Mannschaft.

E.4 Zusätzlich ist die Spielererklärung der OLSW vollständig sowie ohne Streichungen und Anmerkungen ausgefüllt und unterschrieben mit der Mannschaftsmeldung einzureichen.

E.4.1 Die Spielererklärung kann auch am Spieltag mit der Meldung der Aufstellung beim Schiedsrichter eingereicht werden.

E.4.2 Schon im Archiv des DSB vorhandene Erklärungen bleiben gültig.

E.5 Mit der Meldung benennen die Mannschaften den Vereinsvorsitzenden und den Mannschaftsführer. Deren Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sind vollständig anzugeben. Änderungen dieser Daten sind dem Staffelleiter unverzüglich mitzuteilen.

E.6 Es sind für die einzelnen Spieltage nur Spieler spielberechtigt, die für den der OLSW angehörenden Verein noch aktuell in der Passliste des DSB als aktive Spieler (Status A) aufgeführt sind. Für die Spielberechtigung zählt der Termin der Austragung der Partie.

F Spielpaarungen, Termine, Spielbeginn

F.1 Die OLSW wird grundsätzlich als Rundenturnier in sechs Wochenendveranstaltungen in einer Einzelrunde und fünf Doppelrunden ausgetragen.

F.2 In den Doppelrunden treffen jeweils 2 Paare von Mannschaften („Reisepartner“) aufeinander. Die Reisepartner werden vom Staffelleiter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung geografischer Gesichtspunkte festgelegt. In der Einzelrunde spielen die Reisepartner gegeneinander.

F.3 Die Spieltermine der OLSW sollen an den Wochenenden der 2. Bundesliga stattfinden, sofern keine organisatorischen Gründe entgegenstehen. Die Einzelrunde wird als erste Runde ausgetragen.

F.4 Die letzten beiden Runden sollen nach Möglichkeit zentral an einem Ort ausgetragen werden. Falls bis zum 15. Dezember der laufenden Saison kein zentraler Austragungsort durch den Staffelleiter benannt worden ist, findet der Spieltag dezentral statt.

F.5 Die vom Staffelleiter festgelegten Spieltermine sind grundsätzlich verbindlich. Die Verlegung eines Wettkampfes bedarf der Zustimmung des Staffelleiters und ist spätestens 8 Tage vor dem vorgesehenen Termin zu beantragen.

F.6 Ein Wettkampf kann nur auf begründeten Antrag eines beteiligten Vereins verlegt werden, wenn

  • der neue Termin vor dem angesetzten Termin liegt und
  • der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist.

F.7 Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich.

F.8 Das Vor- und Nachspielen von Einzelpartien ist nicht gestattet.

F.9 Die Wettkämpfe beginnen samstags um 14 Uhr und sonntags um 10 Uhr. Bei einer zentralen Endrunde kann der Staffelleiter einen abweichenden Beginn festlegen.

F.10 Der Staffelleiter ist berechtigt, Wettkämpfe aus wichtigem Grund neu anzusetzen oder zu verlegen.

G Aufstellung am Spieltag, Brettfolge, Mannschaftsführer

G.1 Eine Mannschaft gilt bei Anwesenheit von 4 Spielern als angetreten.

G.2 Die Reihenfolge der gemeldeten Spieler ist für die laufende Saison als Brettfolge verbindlich.

G.2.1 Bei fehlerhafter Brettfolge wird die Partie des falsch aufgestellten Spielers und alle nachfolgenden Partien für die Mannschaft als verloren gewertet.

G.2.2 Das Offenlassen von Brettern mit Nennung eines Namens ist zulässig.

G.2.3 Verliert ein Spieler zweimal kampflos, erlischt seine Spielberechtigung in der OLSW für die laufende Saison.

G.3 Die Mannschaftsmeldung erfolgt durch den Mannschaftsführer oder seinen Vertreter spätestens 15 Minuten vor dem festgesetzten Wettkampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Bedenkzeitabzug bei allen Spielern dieser Mannschaft.

G.4 Die Aufgaben des Mannschaftsführers sind:

  • Aufstellen der Mannschaft am Spieltag
  • Übernahme der Wettkampfleitung (falls gemäß H.5 erforderlich)
  • Mitunterzeichnung des Spielberichts nach Maßgabe des Staffelleiters

G.5 Der erstgenannte Verein einer Begegnung hat an den Brettern mit gerader Zahl „weiß" und an den übrigen Brettern „schwarz“.

G.6 Der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers hat den Verlust des gesamten Mannschaftskampfes mit einer Aberkennung aller Brettpunkte zur Folge. Im Wiederholungsfall wird die Mannschaft ausgeschlossen, der Ausschluss wird wie in K.4 behandelt.

G.7 Für Vereine, die mit Mannschaften sowohl in der 1. und/oder 2. Bundesliga als auch in der OLSW spielen, gilt: Nach seiner insgesamt dritten Nominierung in einer der höheren Ligen ist ein Spieler für die OLSW nicht mehr spielberechtigt. Bei Spielverlegungen gilt der ursprünglich angesetzte Spieltermin.

G.8 An einem Spieltag (Kalendertag) darf ein Spieler nur für eine Mannschaft nominiert werden. Bei Spielverlegungen gilt der ursprünglich angesetzte Spieltermin als Spieltag. Bei einem Doppeleinsatz gilt er als falsch eingesetzter Spieler, und er sowie die nachfolgenden Spieler verlieren ihren Wettkampf.

H Schiedsrichter

H.1 Die Leitung der Mannschaftskämpfe erfolgt durch neutrale Schiedsrichter. Diese müssen eine gültige FIDE-Lizenz besitzen.

H.2 Der Staffelleiter regelt den Einsatz der Schiedsrichter rechtzeitig vor Saisonbeginn sowie bei kurzfristigem Ausfall oder bei Absage eines vorgesehenen Schiedsrichters.

H.3 Die Kosten der Schiedsrichter werden von den an dem Wettkampf beteiligten Vereinen gleichmäßig getragen und sind an Ort und Stelle zu begleichen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Honorar der Schiedsrichter in der 2. Bundesliga.

H.4 Die Schiedsrichter sind verpflichtet, Mannschaftsaufstellungen und Ergebnisse nach Maßgabe der vom Staffelleiter aufgestellten Richtlinien zu melden sowie einen Spielbericht zu erstellen und unter Beifügung der Partieaufzeichnungen abzusenden.

H.5 Ist der vom Staffelleiter nominierte Schiedsrichter nicht anwesend, übernehmen die beiden Mannschaftsführer gemeinsam die Wettkampfleitung bis zur Beendigung des Wettkampfes oder dem Eintreffen des Schiedsrichters.

H.5.1 Die Meldepflichten des Schiedsrichters gehen in diesem Fall auf den Mannschaftsführer des Ausrichters über.

H.5.2 Bei allen strittigen Fällen zwischen den Mannschaftsführern gilt ein Weiterspielgebot.

H.5.3 Der strittige Sachverhalt muss im Spielbericht vermerkt werden.

H.5.4 Eine detaillierte Beschreibung des Schachverhalts einschließlich etwaiger sachdienlicher Zeugenaussagen muss dem Staffelleiter innerhalb von 8 Tagen (Poststempel) per Briefpost zugesandt werden.

H.6 Wenn ein Schiedsrichter im Verlauf der Saison Pflichtverletzungen begangen hat, kann er - nach Anhörung - vom Staffelleiter für weitere Spiele abgesetzt werden. Die Entscheidung ist schriftlich zu begründen.

I Ausrichtung

I.1 Jeder Verein ist verpflichtet, bis zu 4 Runden auszurichten. Wenn ein Verein zwei Doppelrunden ausrichtet, richtet der Reisepartner die Einzelrunde aus.

I.2 Reise- und Übernachtungskosten trägt jeder Verein selbst.

I.3 Der Ausrichter einer Einzelrunde, Doppelrunde oder eines Stichkampfes trägt alle Kosten selbst, die ihm für die Ausrichtung anfallen.

I.4 Das Spiellokal soll spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Wettkampfbeginn für die Spieler und den Schiedsrichter geöffnet sein.

I.5 Der gastgebende Verein ist verpflichtet, zu allen Kämpfen ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Schachuhren zu stellen.

I.5.1 Die Figuren müssen pro Satz einheitlich sein. Spielmaterial und Uhren müssen den Anforderungen der FIDE entsprechen

I.5.2 Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht blenden.

I.5.3 Ein Tisch mit Stuhl und Stromanschluss sind für jeden Schiedsrichter zu stellen.

I.5.4 Die Temperatur im Spielbereich soll mindestens 19 Grad Celsius betragen. Im Spielsaal muss Ruhe herrschen. Störende Geräusche aus Nebenräumen sind zu vermeiden.

I.5.5 Die Versorgung der Spieler und des Schiedsrichters mit Kaffee und nichtalkoholischen Getränken muss sichergestellt sein.

I.5.6 Im Spiel- und Zuschauerbereich dürfen keine alkoholischen Getränke angeboten oder verzehrt werden.

I.5.7 Im Turniersaal darf nicht geraucht werden.

I.6 Der Spielbereich soll genügend Bewegungsfreiheit für Spieler und Turnierleitung bieten. Die Anforderungen der 2. Bundesliga zu Größe und Abtrennung des Spielbereichs werden als Richtwerte empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.

J Punktwertung, Entscheidung bei Punktgleichheit

J.1 Die Wertung der Kämpfe erfolgt nach Mannschafts- und Brettpunkten. Brettpunkte sind die Summe der von jeder Mannschaft gewerteten Einzelergebnisse.

J.2 Über den Gewinn eines Mannschaftskampfes entscheiden die Summen der von den Spielern jeder Mannschaft errungenen Punkte.

J.2.1 Entsprechend Artikel 10 der FIDE-Regeln wird eine gewonnene Partie mit einem (1) Punkt für den Gewinner und null (0) Punkten für den Verlierer gewertet. Für ein Unentschieden erhält jeder Spieler einen halben (½) Punkt.

J.2.2 Die Mannschaft, die mindestens 4½ Brettpunkte erzielt hat, erhält 2 Mannschaftspunkte, die Mannschaft, die genau 4 Brettpunkte erzielt hat, 1 Mannschaftspunkt und die Mannschaft, die weniger als 4 Brettpunkte erzielt hat, 0 Mannschaftspunkte.

J.3 Bei Mannschaftspunkte- und Brettpunktegleichheit nach Turnierschluss wird, sofern Auf- oder Abstieg betroffen sind, das im direkten Aufeinandertreffen erzielte Ergebnis gewertet (gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme der Berliner Wertung). Besteht dann immer noch Gleichstand, wird ein Stichkampf (bei mehr als 2 Mannschaften mit Gleichstand ein Rundenturnier mit einem Durchgang) ausgetragen.

J.3.1 Die im direkten Aufeinandertreffen zweitgenannte Mannschaft hat das Heimrecht. Hierbei führt eine Mannschaft an den Brettern 1, 4, 5 und 8 „weiß“ und an den übrigen Brettern „schwarz“. Der Schiedsrichter lost vor der Abgabe der Mannschaftsaufstellungen aus, welche Mannschaft dies ist. Endet der Stichkampf unentschieden, so gilt für diesen Stichkampf die Berliner Wertung.

J.3.2 Bei erneutem Gleichstand wird in unveränderter Aufstellung mit vertauschten Farben ein Blitz-Stichkampf mit der Bedenkzeit 3 Minuten für die Partie mit 2 Sekunden Inkrement ausgetragen, der bei erneutem Gleichstand (auch unter Anwendung der Berliner Wertung) bis zur Entscheidung unter jeweiligem Farbtausch wiederholt wird.

K Nichtantreten, Rücktritt

K.1 Nichtantritt einer Mannschaft zu einem festgesetzten oder vereinbarten Termin wird mit 0:2 Mannschaftspunkten und 0:8 Brettpunkten für den Gegner gewertet.

K.2 Nichtantritt beider Mannschaften zu einem festgesetzten oder vereinbarten Termin wird mit 0:0 Mannschaftspunkten und 0:0 Brettpunkten gewertet.

K.3 Tritt eine Mannschaft zum zweiten Mal in einer Saison nicht an oder zieht die Mannschaft während der Saison zurück, so wird sie von den weiteren Runden ausgeschlossen.

K.4 Eine zurückgezogene oder ausgeschlossene Mannschaft nimmt am Spielbetrieb der Saison nicht mehr teil.

K.4.1 Die Mannschaft gilt als Absteiger.

K.4.2 Alle bis dahin gespielten sowie die noch ausstehenden Kämpfe der Mannschaft werden (unabhängig von der Anzahl der bis dahin gespielten Runden) mit 0:2 Mannschaftspunkten und 0:8 Brettpunkten gewertet.

L Proteste, Bußgelder, Sperren

L.1 Sportliche Vergehen, das heißt alle Formen unsportlichen Verhaltens von Beteiligten an der OLSW, werden geahndet.

L.2 Sämtliche Zahlungen (Bußgelder, Protestgebühren usw.) sind auf das Konto des Landesverbandes zu leisten, dem der Staffelleiter angehört. Das Konto wird mit der Turnierausschreibung mitgeteilt.

L.3 Für Proteste und Verfahren sind folgende Instanzen zuständig:

  1. Schiedsrichter
  2. Staffelleiter
  3. Turniergericht der OLSW

L.4 Für das Verfahren vor dem Turniergericht ist die Schiedsgerichts- und Bundesturniergerichtsordnung des Deutschen Schachbundes in ihrer jeweils gültigen Fassung sinngemäß anzuwenden. Gegen Entscheidungen des Turniergerichts ist kein Rechtsmittel gegeben.

L.5 Für Proteste ist vorab eine Protestgebühr zu zahlen. Diese beträgt 50 € bei Protesten an den Staffelleiter und 100 € bei Protesten an das Turniergericht. Wird der Protest verworfen, verfällt die Protestgebühr. Wird dem Protest stattgegeben, ist die Protestgebühr zurückzuzahlen.

L.6 Bei Anträgen an das Turniergericht, die keine Proteste aus dem Spielbetrieb betreffen, hat der Antragsteller zu Beginn des Verfahrens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 200 € zu entrichten; ohne deren Zahlung wird das Turniergericht nicht tätig. Mit der Verfahrensgebühr sind Sitzungskosten, Reisekosten, Telekommunikationskosten sowie Kosten für Abschriften und Kopien von Verfahrensunterlagen pauschal abgegolten.

L.7 Zu den Kosten zählen die Auslagen von Zeugen und Sachverständigen. Die Kosten sind bei der Kostenentscheidung der Spruchkammer zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Kosten ergeht durch Kostenbeschluss.

L.7.1 Im Rahmen der Kostenentscheidung wird entschieden, ob der Antragsteller oder der Antragsgegner die Verfahrensgebühr zu tragen hat. Wenn ein Verfahrensbeteiligter teils obsiegt, teils unterliegt, sind die Verfahrensgebühr und die Kosten gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen.

L.7.2 Jeder Verfahrensbeteiligte hat seine eigenen Kosten selbst zu tragen.

L.7.3 In Fällen von Anträgen, die sich gegen eine Staffelleiterentscheidung richten, die als zweite Protestinstanz getroffen worden ist, entsteht keine Verfahrensgebühr.

L.7.4 Wer einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zurücknimmt, hat die Verfahrensgebühr und die Kosten zu tragen.

L.7.5 Eine Anfechtung der Kostenentscheidung ist nicht zulässig.

L.8 Proteste sind innerhalb von acht Tagen nach Zugang einer Entscheidung schriftlich per Briefpost einzulegen. Proteste an das Turniergericht sind in fünffacher Ausfertigung einzureichen.

L.9 Gehen Protest, Begründung oder Gebühr verspätet ein, gilt der Protest als nicht eingelegt. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder ein anderes dokumentiertes Absende- bzw. Überweisungsdatum.

L.10 Der Staffelleiter ist verpflichtet, Verstöße gegen die Turnierordnung, die guten Sitten im Schachsport sowie sonstige Regelwidrigkeiten neben den wertungstechnischen Konsequenzen für Partien und Wettkämpfe nach Maßgabe der Abschnitte L.11 und L.12 mit Bußgeldern zu ahnden.

L.11 Die Bußgelder betragen:

Verstoß Bußgeld
Nichtantritt eines Spielers (offene Bretter) 50 €
Nichtantritt eines Spielers (offene Bretter) an Brett 1 oder Brett 2 100 €
Nichtantritt eines Spielers in der letzten Runde 100 €
Nichtantritt eines Spielers an Brett 1 oder Brett 2 in der letzten Runde 200 €
Absprachen, um eine Auseinandersetzung am Brett zu vermeiden 150 €
Aufstellen eines in der betreffenden Mannschaft nicht oder nicht mehr spielberechtigten Spielers 150 €
Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf 300 €
Nichtantreten zu einem Mannschaftskampf in der letzten Runde 600 €
Zurückziehen einer Mannschaft nach dem 31. Mai 300 €
Zurückziehen einer Mannschaft nach dem ersten Spieltag 500 €

L.12 Für sonstige grobe oder wiederholte Verstöße gegen die Schachregeln oder diese Turnierordnung, etwa unzureichende Spielbedingungen oder die Verweigerung einer lesbaren Partienotation, kann der Staffelleiter gegen den betroffenen Verein ein Bußgeld von bis zu 100 € verhängen.

L.13 Die Festsetzung eines Bußgeldes ist durch den Staffelleiter dem Betroffenen und dem Schatzmeister des zuständigen Landesverbandes mitzuteilen. Gegen die Festsetzung ist Protest zulässig. Dieser hat keine aufschiebende Wirkung. Das Bußgeld ist innerhalb der festgesetzten Frist zu zahlen.

L.13.1 Geschieht dies nicht, wird bei der ersten Mahnung, die durch den Staffelleiter erfolgt, automatisch ein Säumniszuschlag von 10 % der verhängten Buße fällig, mindestens jedoch 10 €.

L.13.2 Wird eine weitere Mahnung erforderlich, werden zusätzlich 20 % der verhängten Buße fällig, mindestens jedoch weitere 20 €. Die zweite Mahnung, die durch den Staffelleiter erfolgt, ist dem Spieler bzw. dem Vorsitzenden des Vereins per Einschreiben zuzustellen.

L.13.3 Erfolgt auch keine Zahlung bis zum Termin aus der zweiten Mahnung, kann der Verein auf Antrag des Staffelleiters durch den Spielausschuss vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist mit einer Verdopplung der bis dahin aufgelaufenen Bußgelder sowie der Säumniszuschläge verbunden und gilt auch für den Bereich des SBRP e.V., des HSV e.V. und des SSV e.V.

L.13.4 Die Aufhebung des Ausschlusses durch den Spielausschuss erfolgt frühestens vier Wochen nach Eingang der Zahlung über den verdoppelten Betrag und der Säumniszuschläge.

M Saisonhefte

M.1 Die eingeteilten Schiedsrichter erhalten jeweils ein Saisonheft frei.

M.2 Jeder teilnehmende Verein erhält zwei Saisonhefte frei.

M.3 Die Kosten für die Freiexemplare und den Versand tragen die Verbände zu gleichen Teilen.

M.4 Die Kosten für zusätzlich bestellte Saisonhefte stellt der Staffelleiter den Vereinen in Rechnung.

N Mitteilungen

N.1 Mitteilungen an Vereine, Mannschaften und Spieler erfolgen durch Veröffentlichung auf der Internetseite der OLSW unter https://www.olsw.de. Weitergehende Mitteilungen sind nicht vorgeschrieben.

O Inkrafttreten

O.1 Diese Ordnung wurde vom Spielausschuss am 24. April 2026 beschlossen. Die Abstimmung der Mannschaften über die Bedenkzeit erfolgte bis zum 1. Mai 2026. Die Ordnung tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.